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Bad Soden Aktuell
MTK. Handbremse ziehen
 

MTK - „Wenn der Landrat als Kommunalaufsicht die Städte und Gemeinden zum Sparen anhält, dann ist das nicht böser Wille, sondern Notwendigkeit“: So begründet Landrat Berthold Gall die Auflagen, die er mehreren Kommunen gemacht hatte. Manche Bürgermeister und Stadtverordnetenversammlungen würden Steuern oder Gebühren erheben oder die Vereinsförderung kürzen und begründeten das „gebetsmühlenhaft“ mit dem Hinweis auf die Spar-Auflagen des Landrats. Aber eigentlich müssten die Verantwortlichen „führen und aus eigener Einsicht maßvoll haushalten“, so Gall. „Oft reift diese Einsicht erst nach klaren Auflagen.“

Als Kommunalaufsicht müsse der Landrat darauf hinwirken, dass die Haushaltssituation der Kommunen nicht aus dem Ruder laufe. Ziel müsse ein ausgeglichener Haushalt sein. Wenn manche Bürgermeister und kommunalen Parlamente aber so weitermachten wie bisher, dann türmten sich immer höhere Defizite auf, und er müsse „die Notbremse ziehen“.

Nicht die Spar-Anweisungen des Landrats seien der Grund für höhere Steuern oder gekürzte Vereinsförderungen. „Solch eine Sicht verwechselt Ursache und Wirkung“, stellt Gall fest. In Wahrheit habe das manche Kommune selbst zu verantworten. Manche Verantwortlichen in den Rathäusern hätten „die Dinge schleifen lassen“ und sich dadurch in eine Situation manövriert, in der er als Landrat „ein entschlossenes Wort sprechen müsse“, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen zu erhalten und weiteren Schaden für sie und ihre Bürger abzuwehren.

Die Kommunalaufsicht lasse den Kommunen genügend Spielraum, selbst zu entscheiden, wo gespart werde und wo nicht: „Die kommunale Selbstverwaltung bleibt gewahrt“. Kommunale Selbstverantwortung sei „eine Chance und ein Risiko zugleich“. Zur Ehrlichkeit gehöre es auch, abzuwägen zwischen Machbarem, Wünschenswertem, der Bezahlbarkeit, dem langfristigen Nutzen und den Folgekosten.

Die Verantwortlichen in den Kommunen sollten erst vor ihrer eigenen Tür kehren und ihre Hausaufgaben machen, und dann um Mehrheiten und für Verständnis bei den Fraktionen und den Bürgern werben.

Die Haushalte aller Kommunen müssen durch die Kommunalaufsicht genehmigt werden. Bei den Städten und Gemeinden wird die Aufsicht durch den Landrat ausgeübt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Kommunen ihren Pflichten nachkommen. „Zum Schutz der Bürger müssen manchmal auch ein paar deutliche Worte fallen. Ich würde meinen Pflichten nicht nachkommen, würde ich jeden Haushalt trotz hoher Schuldenlast genehmigen“, so Gall.

Quelle: krh